Der Sodex Innovations GmbH (FN, 564575 h, Landesgericht Feldkirch) Stand: Oktober 2023
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Sodex ist Entwicklerin des Systems „SDX-4DVision“ sowie „SDX-Compact“, einer Kombination aus mondernster Sensortechnologie und innovativer Software für Dokumentation, Abrechnung und Echtzeit-Analyse (im Folgenden gemeinsam auch „SDX-Compact/SDX-4DVision“). Die dabei verarbeiteten Daten werden in einer Cloud gespeichert.
(2) Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung sind die Zugangs- und Nutzungsbedingungen dieser näher spezifizierten Cloud (im Folgenden auch die „Cloud“) gegen laufende Bezahlung zu den Bedingungen dieses Vertrages.
(3) Weitere Leistungen, wie insbesondere die Installation der Hardware und/oder Software oder Dienstleistungen im Bereich der Schulung, sind nicht Vertragsgegenstand und von Sodex daher nur nach allfälliger gesonderter Vereinbarung zwischen den Parteien zu erbringen.
§ 2 Registrierung und Zugangsdaten
(1) Für den Zugang zur Cloud muss sich der Nutzer vorab auf www.sodex-innovations.com registrieren. Die Zugangsdaten bestehen aus einem Benutzernamen oder E-Mail-Adresse und einem vom Nutzer selbst zu vergebenden Passwort. Mit den eingegebenen Daten (Kundendaten) kann der Nutzer seine verbindliche Registrierung samt Bestellung durch Anklicken von „verbindlich bestellen“ an Sodex versenden. Der Nutzer erhält anschließend ein automatisch generiertes E-Mail mit einer Bestätigung des technischen Eingangs seiner Bestellung auf dem Server von Sodex. Die Kundendaten sind vom Kunden stets auf dem aktuellen Stand zu halten, damit die Kontaktaufnahme gewährleistet ist. Passwörter sind alle drei Monate vom Nutzer selbständig abzuändern.
(2) Das vom Kunden abgegebene Angebot ist sieben Tage gültig und kann ohne Angabe von Gründen per E-Mail oder auf sonstige geeignete Weise abgelehnt werden. Akzeptiert Sodex das Angebot des Nutzers, so erhält dieser innerhalb einer angemessenen Frist ein E-Mail mit den Zugangsdaten für die Cloud.
(3) Die Zugangsdaten dürfen ausschließlich im Rahmen und im Umfang der vorliegenden Vereinbarung genutzt werden und müssen vom Nutzer geheim gehalten werden (vgl. dazu § 3 Nutzungsrechte). Für Schäden aufgrund mangelnder Geheimhaltung der Zugangsdaten haftet der Nutzer gegenüber Sodex.
§ 3 Nutzungsrechte
(1) Der Nutzer erwirbt das nicht ausschließliche, räumlich unbegrenzte Recht, die Cloud für die Laufzeit dieser Vereinbarung zu nutzen. Sodex ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Leistung an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen.
(2) Sämtliche (Immaterialgüter-)Rechte an der Cloud stehen Sodex zu und wird dem Nutzer kein über den Cloud-Funktionen hinausgehendes Nutzungsrecht eingeräumt.
(3) Dem Nutzer ist es, sofern vertraglich nicht anders geregelt, insbesondere nicht gestattet, hinsichtlich auch nur einzelner Elemente die Rechte aus diesem Vertrag zu sublizensieren, zu veröffentlichen, zu vermieten, zu verleasen oder anderen in sonstiger Weise zur Verfügung zu stellen.
(4) Die Anzahl der bei Abschluss dieser Vereinbarung zur Nutzung der Cloud berechtigten User ist mittels der Onlineregistrierung festgelegt. Während der Vertragslaufzeit kann die Anzahl der zur Nutzung berechtigten User über die Adminseite in der Sodex Cloud einvernehmlich geändert werden, wobei sämtliche Bestimmungen dieser Vereinbarung auf ergänzte User anzuwenden sind.
(5) Innerhalb eines Unternehmens mit mehreren Mitarbeitern darf die Cloud nicht von mehreren Mitarbeitern parallel genutzt werden, sofern nicht eine entsprechende Anzahl an Usern des Unternehmens in den Cloud-Nutzungsvertrag inkludiert wurde. Die Weitergabe der Zugangsdaten oder die Nutzung der Cloud an/durch Personen außerhalb des Unternehmens oder durch Personen, die bei wie auch immer verbundenen Unternehmen (insb. bei einer Konzernstruktur) beschäftigt sind, ist jedenfalls unzulässig. Sodex ist berechtigt, durch geeignete technische Vorkehrungen die vertragskonforme Nutzung zu kontrollieren und bei einem Verstoß, die Nutzung zu untersagen. Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 4 Nutzerseitige Voraussetzungen für die Cloudnutzung
(1) Sodex übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Cloud oder die Website mit der Hard- und Software des Nutzers kompatibel ist.
(2) Die für die Cloudnutzung erforderliche Mindestausstattung an Hard- und Software hat der Nutzer auf eigene Kosten, selbständig zu organisieren und einzurichten. Auf der Website finden sich die notwendigen Mindestanforderungen, die sich jeweils am konkreten Stand der Technik orientieren.
(3) Die Bereitstellung dieser Mindestanforderungen sowie der für die Nutzung notwendigen Telekommunikationsdienste einschließlich Hard- und Software zur Datenübermittlung (Internetzugang, Internetleitung usw) sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
§ 5 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, die Cloud unmittelbar nachdem die Zugangsdaten übermittelt wurden, spätestens jedoch binnen sieben Werktagen, auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
(2) Nach Ende der Vertragslaufzeit hat der Nutzer keinen Zugriff auf die Cloud und somit auch keinen Zugriff mehr auf die zur Verfügung gestellten Daten, ohne dass der Nutzer darüber gesondert informiert wird. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass durch gesonderte Vereinbarung eine Wiederherstellung der Daten seitens Sodex in Sonderfällen möglich ist.
(3) Stellt die Lizenznehmerin später einen Mangel fest, so ist dieser ebenfalls binnen sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels anzuzeigen, widrigenfalls der Nutzer auch in Ansehung dieses Mangels die in Abs 2 bezeichneten Ansprüche nicht mehr geltend machen kann.
§ 6 Vertragslaufzeit, Nutzungsdauer
(1) Die Nutzungsvereinbarung beginnt, wenn Sodex das Angebot des Nutzers angenommen hat oder wenn eine Frist von sieben Tagen abgelaufen ist und endet sobald keine Nutzerlizenzen mehr aktiv sind. Der Nutzer ist ausschließlich während der Laufzeit zur Nutzung der Cloud berechtigt.
(2) Nach Ende der Vertragslaufzeit hat der Nutzer keinen Zugriff auf die Cloud und somit auch keinen Zugriff mehr auf die zur Verfügung gestellten Daten, ohne dass der Nutzer darüber gesondert informiert wird. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass durch gesonderte Vereinbarung eine Wiederherstellung der Daten seitens Sodex in Sonderfällen möglich ist.
(3) Der Nutzer ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bzw. einzelne User ohne Kündigungsfrist zu kündigen. Dies ist auf der Adminseite in der Sodex Cloud möglich.
(4) Lizenzen werden 24h vor Ablauf der Lizenzdauer automatisch verlängert ohne Zutun der Parteien.
§ 7 Entgelt
(1) Das Entgelt für die Nutzung der Cloud ist während dem Bestellprozess klar gelistet und ist nach den Zahlungsbedingungen beim Bestellprozess zur Überweisung auf ein von Sodex bekannt zu machendes Konto zu leisten. Sämtliche Entgelte verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich festgehalten – exklusive Umsatzsteuer. Bei vorzeitiger Beendigung dieser Vereinbarung erfolgt keine Aliquotierung des Entgelts und folglich keine Rückerstattung geleisteter Zahlungen.
(2) Kommt der Nutzer mit Zahlungen in Verzug, sind ab Fälligkeit Verzugszinsen nach § 456 UGB an Sodex zu zahlen.
(3) Sodex ist berechtigt, die vorliegende Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der ausstehende Betrag länger als 7 Tage trotz Mahnung und Nachfristsetzung von sieben Tagen unbeglichen aushaftet.
(4) Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich mit der Rechnungsübermittlung auf elektronischem Wege (zB E-Mail) einverstanden. Einwendungen gegen die Rechnung sind binnen einem Monat ab Zustellung schriftlich an Sodex zu übermitteln, andernfalls die Rechnung als genehmigt gilt.
§ 8 Verfügbarkeit der Cloud, Leistungsstörung und Schadenersatz
(1) Sodex stellt dem Nutzer die Cloud samt allen schriftlich beschriebenen Funktionen und der nachstehend vereinbarten Systemlaufzeit bereit. Die Funktionen sind klar währendem Bestellprozess geschildert.
(2) Die Systemlaufzeit setzt sich aus den Zeiten der verfügbaren Nutzung der Cloud und der Nichtverfügbarkeit zusammen. Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn die vereinbarte Funktionalität zur Gänze nicht gegeben ist.
(3) Sodex garantiert eine verfügbare Nutzung von 95 % pro Kalenderjahr. Insbesondere nachstehende Umstände werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Acht gelassen und begründen keine Ansprüche des Nutzers aus dem Titel des Leistungsstörungsrechtes:
Auf der Website mindestens drei Tage im Voraus angekündigte Wartungs- und Servicearbeiten;
Jegliche System-, Software-, Netzwerk- oder Hardwareausfälle, die sich außerhalb der Sphäre oder Kontrolle von Sodex ereignen sowie Höhere Gewalt;
Ausfälle, die durch den Nutzer selbst oder durch ihm zurechenbare Dritte verursacht werden, insbesondere durch unsachgemäße Bedienung, den Einsatz von technisch nicht kompatibler Hard- und Software.
(4) Ist die Verfügbarkeit der Cloud über das in Abs 3 beschriebene Ausmaß nicht gegeben, mindert dies das Entgelt aliquot.
(5) Die Messung der Verfügbarkeit erfolgt durch Sodex und werden die Daten den Nutzern unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
(6) Einschränkungen der Verfügbarkeit sind Sodex unverzüglich per E-Mail anzuzeigen.
(7) Den Ausfall der Cloud hat stets der Nutzer zu beweisen. Ebenso hat er zu beweisen, dass der Grund für den Ausfall in der Sphäre von Sodex liegt.
(8) Die Parteien haften wechselseitig nicht für leicht und schlicht grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden sowie für entgangenen Gewinn; Sodex haftet nicht für Datenverlust, für Veränderungen der Daten oder sonstige Beeinträchtigungen der Daten.
§ 9 Verantwortlichkeit des Nutzers für die Daten
(1) Der Nutzer ist für die Daten in der Cloud allein verantwortlich.
(2) Es dürfen jedenfalls keine Daten hochgeladen werden, welche gegen die jeweils in Österreich geltende Rechtsordnung verstoßen. Gleiches gilt auch für Daten, die die Sicherheit oder öffentliche Ordnung gefährden oder der Sittlichkeit widersprechen.
(3) Der Nutzer hält Sodex für durch Daten gemäß Abs 2 entstandene Nachteile jeglicher Art schad- und klaglos.
(4) Sodex ist zudem berechtigt, die Erbringung der vertraglichen Leistung ganz oder teilweise zu verweigern und/oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.
§ 10 Datenschutz, Benutzerhandbuch, Benutzerdokumentation und Helpcenter
(1) Die Datenschutzerklärung sowie die Benutzerdokumentation und den Zugang zum Helpcenter findet sich auf der Homepage von Sodex und kann unter folgendem Link abgerufen werden: www.sodex-innovations.com.
(2) Das Helpcenter ist durch einen Login gesichert, welcher die gleichen Zugangsdaten wie die Sodex Cloud benötigt.
§ 11 Änderungen und Ergänzungen
(1) Sodex ist berechtigt, die Cloud weiterzuentwickeln, weshalb Leistungsinhalte, Preise sowie sonstige Vertragsbestimmungen angepasst werden müssen. Eine Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Sodex ist zulässig und wird wirksam, sofern der Kunde nicht innerhalb von einem Monat ab der Ankündigung der Änderung schriftlich widerspricht.
(2) Sodex hat in der Ankündigung die Änderungen übersichtlich darzustellen und auf die Rechtsfolgen hinzuweisen.
(3) Zu einer Preisänderung kann es insbesondere dann kommen, wenn Vorlieferanten oder Vertragspartner von Sodex ihre Preise erhöhen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dieser Vereinbarung durch eine Partei an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Sodex ist jedoch berechtigt, Dritte mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu betrauen (Subunternehmen).
(2) Das Recht zur Aufrechnung ist beiderseits ausgeschlossen.
(3) Die mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten trägt Sodex. Sonstige Kosten, Gebühren, Abgaben einschließlich der Kosten der von ihr beigezogenen Rechts- und sonstigen Berater trägt jede Vertragspartei selbst.
(4) Die Bestimmungen dieses Vertrags gelten auch für die Einzel- und Gesamtrechtsnachfolge der Vertragsparteien, die verpflichtet sind, diesen Vertrag auf ihre Einzel- und Gesamtrechtsnachfolger zu überbinden (Überbindungsverpflichtung). Veräußerer und Erwerber sind verpflichtet, Sodex von einem Unternehmensübergang gemäß § 38 UGB zu informieren, und haften ansonsten solidarisch für sämtliche Entgelte und Schäden aus diesem Vertrag.
(5) Höhere Gewalt ist das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das/der eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass (a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt und (b) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können, zB Naturereignisse, Kriege, Arbeitskämpfe, Seuchen, Pandemien und Epidemien, usw.
Sollte eine Partei an einer vertraglichen Verpflichtung wegen höherer Gewalt verhindert sein, so ist diese nicht vertragsbrüchig, wenn die betroffene Partei die andere Partei über Eintritt und Ursache der Verzögerung und später über deren Beendigung unverzüglich informiert. Die jeweils andere Partei ist in diesem Fall berechtigt, die Vereinbarung durch schriftliche Kündigung vorzeitig zu beenden.
(6) Alle Mitteilungen, die gemäß dieser Vereinbarung erforderlich oder zulässig sind, haben schriftlich zu erfolgen und gelten als ordnungsgemäß zugestellt, sofern sie an die betreffende Vertragspartei durch persönliche Zustellung oder mit eingeschriebenem, vorfrankiertem Brief (mit Rückschein) oder per E-Mail an die vom Nutzer bekannt gegebenen Daten übermittelt werden. Der Nutzer hat seine Daten (insb Namen/Firma, Anschrift, UID-Nummer, Bankverbindung) immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
(7) Sämtliche Anlagen dieser Vereinbarung bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung, soweit diese Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht. Dieser Vertrag samt seinen Anlagen enthält alle Vereinbarungen der Vertragspartner über den Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages oder seiner Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von diesem Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgegangen werden. Auf elektrische Kommunikation (insb. E-Mail) entspricht der Schriftform.
(8) Die Parteien erklären, dass sämtliche in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen in einem ausgewogenen und angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Daher verzichten beide Parteien auf eine Anfechtung dieses Vertrages aus welchem Grund auch immer und/oder geltend zu machen, dieser sei nicht gültig zu Stande gekommen und/oder nichtig (insbesondere wegen laesio enormis oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage).
(9) Dieser Vertrag und dessen Rechtswirksamkeit, Auslegung und Erfüllung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss jeglicher Kollisionsregeln, welche die Anwendbarkeit eines anderen als des österreichischen Rechtes bewirken würden, und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(10) Alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich aller Vor- und Nachwirkungen sowie deliktische Ansprüche, sind ausschließlich durch das für Feldkirch sachlich zuständige Gericht zu entscheiden.
(11) Diese Vereinbarung ist abschließend. Mündliche Nebenabreden, welcher Art auch immer, bestehen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung nicht. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers ist ausgeschlossen.
(12) Der Nutzer hat über Aufforderung geeignete Dokumente (aktueller Firmenbuchauszug, Lichtbildausweis udgl) zum Nachweis seiner Identität vorzulegen.
(13) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden oder Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unvollständigkeit einer dieser Bestimmungen gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis und dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart. Dies gilt auch für allfällige Regelungslücken.
Hier können Sie sich die Sodex Cloud Nutzungsbedingungen auch gerne runterladen und lokal bei Ihnen speichern.